FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Firmenlogo?
Schwierig zu beantworten, jedes Unternehmen hat unterschiedliche Vorstellungen und Anforderungen: Von 0 bis unendlich würden wir sagen. Äußerst fragwürdige Logos wurden schon mit 800.000 $ vergütet.
Um die Frage trotzdem zu beantworten: Im Durchschnitt kostet der Entwurf eines Firmenlogos bei uns 0,75 k€.
Was ist ein Nutzungsrecht?
Ein Nutzungsrecht ist das Recht, einen künstlerischen Entwurf kommerziell einsetzen zu dürfen.
Hierbei werden die einzelnen Bestandteile zuerst addiert:
– Alleiniges oder geteiltes Nutzungsrecht
– räumliches Nutzungsrecht (Ort, Land, Welt)
– zeitlich Nutzungsrecht (Monat, Jahr, unbegrenzt)
und anschließend mit den Entwurfskosten multipliziert.
Wieviel kostet ein Nutzungsrecht?
Je nach Einsatzwunsch, resp. -anforderung zwischen dem 2- und 12-fachen der Entwurfskosten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Logo und einem Signet?
Ein Logo ist in der Regel die Kombination einer typografischen Wortdarstellung mit einer stilisierten Beigrafik. Ein Signet ist/war/wäre ein eher wappenartiges Zeichen. Ein fließender Übergang von Symbol, Logo, Unternehmenslogo und Warenzeichen ist heutzutage üblich. Eine Unterscheidung ist nicht mehr von Bedeutung.
Unsere Gewohnheit sagt: Ein (Text)Logo ohne Symbol, resp. bildliches Beiwerk ist eine Wortmarke. Eine Grafik (Symbol), also ein Logo ohne Text, bzw. typografischen Inhalt ist eine Bildmarke und die Kombination von diesen beiden ist eine Wort-Bild-Marke.
Unter dem Strich – ein Logo – allesamt.
Was kostet mich ein Servicevertrag?
Objektiv (und auch ehrlich): Nichts!
Mit einer vertraglichen Vereinbarung erhalten sie unsere Leistungen priorisiert und günstiger. Im Gegenzug dafür versprechen sie uns mit ihrer monatlichen Zahlung die vereinbarten Leistungen per anno in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus gehende Leistungen werden mit dem vertraglich vereinbarten reduzierten Stundensatz verrechnet.
Sollte das vereinbarte Leistungskontingent zum Ende des Jahres nicht voll abgerufen worden sein verfällt der Leistungsanspruch und somit der finanzielle Vorteil.
Sie sehen: Ein aufrichtiges „Geben und Nehmen“.