AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Media Bavaria als Auftragnehmer (Leistungsgeber), vertreten durch den Inhaber Martin W. Wametsberger, und ihren Kunden als Auftraggeber (Leistungsnehmer). Die AGB gelten somit für alle Leistungen des Auftragnehmers.
  2. Ein Verweis oder eine Berufung des Auftraggebers als Leistungsnehmer auf seine eigenen AGB ist – und wird – zu keinem Zeitpunkt ein Bestandteil der Geschäftsbeziehung.

2. Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch erkennbares auftragsbezogenes Tätigwerden.
  2. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen, Vorgaben und Materialien. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitgestellt werden.
  2. Der Auftragnehmer bietet multimediale Dienstleistungen in den Bereichen Branding, Marketing und Kommunikation an. Weitere spezifische Leistungen können im jeweiligen Auftrag spezifiziert werden.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzuschalten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Materialien zeitnah zur Verfügung zu stellen.
  2. Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Informationen oder Materialien entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verschiebung der vereinbarten Lieferfristen führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage des im Auftrag vereinbarten Honorars. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden alle Tätigkeiten des Auftragnehmers nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Aufwand wird nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
  3. Die vom Auftragnehmer für Drittleistungen aufgewendete Kosten werden an den Auftraggeber mit einem Aufschlag von 15 Prozent auf den Nettobetrag weiterberechnet.
  4. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Euro je Mahnstufe sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erst nach einer Vorauszahlung tätig zu werden.

6. Lieferfristen und Termine

  1. Lieferfristen und Termine werden individuell vereinbart. Sie sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
  2. Die Einhaltung der Fristen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Bei Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Streik), verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.

7. Entwürfe und Konzepte

  1. Für das Erarbeiten von Entwürfen und Konzepten steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Entwurfs- und Konzepterarbeitung sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Jeder Entwurf beinhaltet max zwei kostenfreie Revisionsdurchgänge.
  2. Erhält der Auftragnehmer nach der Entwurfs- und Konzepterarbeitung keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die betreffenden Unterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Dokumente sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzugeben, resp. bei Vorhandensein in digitaler Form von sämtlichen Kundendatenträgern zu löschen.
  3. Werden die im Zuge eines erarbeiteten Entwurfes oder Konzeptes eingebrachte Ideen für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in den vom Auftragnehmer gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die dieser berechtigt, die präsentierten Ideen, Entwürfe und Konzepte anderweitig zu verwenden oder die Nutzung nachzuberechnen.
  4. Die Weitergabe von Entwurfs- und Konzeptunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.

8. Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle durch den Auftragnehmer erstellten kreativen Leistungen (z. B. Werbekampagnen, Grafiken, Texte, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht.
  2. Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die einfachen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen, resp. erstellten Werken, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf immer der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Veränderung oder Weiterverarbeitung der vom Auftragnehmer erstellten Werken/Arbeiten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke, Konzepte und Projektergebnisse, einschließlich des Namens und Logos des Kunden, im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden. Dies schließt die Aufnahme in das Portfolio des Auftragnehmers sowie die Veröffentlichung in Printmedien, auf Websites, in sozialen Medien und in Präsentationen ein.

9. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistungen des Auftragnehmers geht mit der Übergabe an den Kunden oder an eine vom Kunden bestimmte Person oder ein Unternehmen über. Ist die Versendung der Ware oder Leistung vereinbart, geht die Gefahr mit der Auslieferung an den Transporteur auf den Kunden über.
  2. Wird die Ausführung oder Übergabe der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung oder Ware auf den Kunden über.

10. Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zu einer Summe von zweitausendfünfhundert Euro.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach Ablieferung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen, um somit eine Nachbesserung anzufordern. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.

11. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.